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Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen als Asylbewerber (AsylbLG) erhalten, haben Sie Anspruch auf Übernahme der Nachhilfekosten - vorausgesetzt die Schule bescheinigt den Förderbedarf und diese verfügt nicht über entsprechende Angebote.

Buntstifte

 

 

 

 

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und stehen Ihnen mit weiteren Informationen zur Verfügung.

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