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Bildung und Teilhabe
Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen als Asylbewerber (AsylbLG) erhalten, haben Sie Anspruch auf Übernahme der Nachhilfekosten - vorausgesetzt die Schule bescheinigt den Förderbedarf und diese verfügt nicht über entsprechende Angebote.
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